Privatpilotenlizenz PPL ( A ) gem. EASA part FCL

Die Lizenz:
Sie berechtigt im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer nichtgewerbs- und nichtberufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder zweiter Flugzeugführer auf den in der Lizenz eingetragenen Muster nach Sichtflug-bedingungen am Tage.

Diese Lizenz ist ICAO konform und deshalb nicht nur in Europa gültig! Andere Staaten außerhalb der EU erkennen diese Lizenz in der Regel (auf Antrag) an.

Das bedeutet für Sie, das Sie z. B. in Frankreich eine dort registriertes (z. B. französische) Luftfahrzeug fliegen dürfen, sofern Sie im Besitz eines englischsprachigen Funksprechzeugnisses, BZF I sind. Außerdem erkennen z.B. die Vereinigten Staaten von Amerika ( USA ) diese vollwertig an und stellen nach Antrag eine an diese gebundene amerikanische FAA Pilotenlizenz aus, gut zu wissen wenn man mal im Land der unbegrenzten Möglichkeiten als Privatpilot fliegen möchte.

Die in der Privatpilotenlizenz PPL ( A ) gem- EASA part FCL enthaltene Klassenberechtigung SEP ( land) gem EASA PART FCL beinhaltet einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge.

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz:
Die PPL(A) gem. EASA PART FCL Lizenz ist unbegrenzt gültig.

Die Gültigkeitsdauer der Klassenberechtigung:
Die Gültigkeit von Klassenberechtigungen ( SEP) für einmotorige Landflugzeuge mit einem Piloten beträgt 2 Jahre.
Die Klassenberechtigung wird in der Lizenz eingetragen.

Flugmedizinisches Gesundheitszeugnis ( Medical):
Klasse 2 für Privatpiloten.

Verlängerung der Klassenberechtigung SEP ( Land ):
Für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten : sind innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit 12 Flugstunden und 12 Starts / Landungen nachzuweisen und einen Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit mit einem Fluglehrers FI (A) / CRI (A) durchzuführen oder innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem ermächtigten Prüfer ablegen. Dieser Flug kann durch eine weitere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.

Theoretische Ausbildung:

 

Fächer:

  • Luftrecht
  • Allg. Luftfahrzeugkunde
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren und Aerodynamik


Die theoretische Ausbildung Wird in der Motorfluggruppe Dinslaken Schwarze Heide e.V.mit einem Fernlehrgang sowie
abschließendem Nahunterricht erbracht.

 

Praktische Ausbildung:
Zum Erwerb des PPL(A) sind mindestens 45 Stunden vorgeschrieben, von denen 5 Stunden auf unserem Flugsimulator FNPT2 durchgeführt werden können. Diese Flugstunden teilen sich auf in 35 Stunden mit Lehrer und 10 Stunden Solo (davon 5 Stunden Solo-Überlandflug und 1 "Überlandflug" mit mehr als 150 nm und Landung auf 2 verschiedenen Flughäfen).

Bei Fragen zur Ausbildung nehmen Sie bitte mit unserem Flugschulleiter,
Herrn Hans Leidinger Kontakt auf: 0163 468 65 75 , hans.leidinger@mdsh.info