Nachtflugqualifikation NFQ gem. EASA

Die Nachtflugqualifikation (NFQ) gem. EASA part FCL berechtigt Privatluftfahrzeugführer (Privatflugzeugführer PPL (A) nach EASA -Part FCL; die keine Instrumentenflugberechtigung (IFR) besitzen, zur Durchführung von Überlandflügen nach Sichtflugregeln bei Nacht.

Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigung ist eine Lizenz für Privatflugzeugführer nach
EASA -Part FCL .

Der Besitz des deutschen Sprechfunkzeugnisses ist erforderlich (BZF II), empfohlen wird jedoch das englische Funksprechzeugnis (BZF I), das ebenfalls zeitnah in unserer Flugschule erworben werden kann.
Die Nachtflugausbildung ist eine zusätzliche Berechtigung zu einer bestehenden PPL-A-Lizenz, sie wird in den Luftfahrerschein der PPL (A) Lizenz als NFQ eingetragen.

Ablauf der Ausbildung
Die theoretische sowie die praktische Ausbildung umfasst die folgenden Bereiche:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
  • Funknavigation
  • Technik (Instrumentenkunde)


Für den Erwerb der Nachtflugqualifikation ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung abzulegen. Lediglich die Flugschule bestätigt die Teilnahme an der Nachtflugausbildung, woraufhin die Eintragung in die Privatpilotenlizenz (EASA-PART FCL) erfolgen kann. Die Qualifikation wird mit dem Nachweis der praktischen Ausbildung erteilt.

Die Ausbildung erfolgt nach EASA-PART FCL.

  • Fünf Flugstunden auf Flugzeugen bei Nacht
  • davon drei mit Fluglehrer mit mindestens einer Stunde Überlandflug-Navigation
  • außerdem fünf Alleinstarts und -landungen bis zum vollständigen Stillstand


Bei Fragen zur Ausbildung nehmen Sie bitte mit unserem Flugschulleiter,
Herrn Hans Leidinger Kontakt auf: 0163 468 65 75 , hans.leidinger@mdsh.info